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Risikoabschätzungen Legionellen

Rundum versorgt, dank TRIWALA: Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) bei Legionellenbefall

Laut Umweltbundesamt ist die Trinkwasserqualität in Deutschland meist sehr gut: Entsprechende Daten belegen, dass unerwünschte Stoffe nur selten konzentriert enthalten sind.

Ab der Wasseruhr sind Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien dazu verpflichtet sicherzustellen, dass das Leitungswasser bestimmte Grenzwerte für Krankheitserreger und Schadstoffe einhält. Die regelmäßige Trinkwasseruntersuchung soll einer Legionellenkontamination vorbeugen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die Empfehlung des Umweltbundesamts vom 14. Dezember 2012 ordnen bei der Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen eine Risikoabschätzung (früher "Gefährdungsanalyse") an.

Die Expertinnen und Experten bei TRIWALA führen Risikoabschätzungen und weitere Dienstleistungen im Bereich Trinkwasserinstallation, Probenahmen und Probenanalysen durch, stellen ihr kompetentes Know-how zur Verfügung und übernehmen die Kommunikation mit zuständigen Behörden wie dem Gesundheitsamt. Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns!

Wann ist eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) erforderlich?

Eine Gefährdungsanalyse ist bei einer Legionellenkontamination erforderlich. Das Überschreiten des technischen Maßnahmewerts von 99 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 Milliliter verlangt die Prüfung laut TrinkwV und Umweltbundesamt.

Ursächlich für einen Legionellenbefall können unterschiedliche technische Mängel sein:

Wie verläuft eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse)?

Der Hauptbestandteil einer Risikoabschätzung ist die Ortsbesichtigung. Sie soll Ursachen aufklären. Hierzu sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer laut § 51 Abs. 1 TrinkwV verpflichtet. Besonders in Hotels, Kitas, Schulen, Schwimmbädern und Sporthallen muss eine Legionellenkontamination schnell behoben werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Risikoabschätzung von Sachverständigen für Trinkwasseranalysen durchführen zu lassen.

Eine Risikoabschätzung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Elementen:

  • Dokumentenprüfungen
    Dazu gehören zum Beispiel Planungsaufzeichnungen und Installationspläne der Trinkwasseranlage oder Ergebnisse vorheriger hygienisch-mikrobiologischer Untersuchungen.
  • Überprüfen der Trinkwasserinstallation
    Aspekte wie die Nutzung, der Aufbau und der Betrieb der Anlage werden kontrolliert.
  • Einsehen wichtiger Betriebsparameter
    Das betrifft insbesondere die Temperatur an den Entnahmestellen.
  • Veranlassen der Inspektion weiterer Teile der Anlage
    Das gesamte System inklusive aller Bauteile wird geprüft.
  • Erstellen von Befunden und Maßnahmen
    Die Ergebnisse werden zusammengeführt und Schritte zur Mangelbehebung angesetzt.

Welche Maßnahmen kann eine Risikoabschätzung veranlassen?

Die Immobilieninhaberinnen und -inhaber sollten an der Ortsbegehung im Rahmen der Risikoabschätzung teilnehmen. So sind sie übermögliche Mängel der Anlage direkt informiert. Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Risikoabschätzung erarbeiten die Sachverständigen ein Konzept zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination und, falls erforderlich, zur Sanierung der Trinkwasser-Installation.

In der Risikoabschätzung werden die Sanierungsempfehlungen als Sofortmaßnahmen, mittelfristige Maßnahmen und langfristige Maßnahmen gestaffelt. Die veranlassten Schritte sind zwar kein Teil der Risikoabschätzung, müssen aber laut § 16 Absatz 7 Nr. 3 TrinkwV 2001 von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilie durchgeführt werden.

TRIWALA erledigt die Risikoabschätzung verlässlich für Sie und erstellt, wenn erforderlich, im Anschluss ein Sanierungskonzept.
Holen Sie hier Ihr individuelles Angebot ein.

TRIWALA führt verlässliche Risikoabschätzungen durch

Wir erstellen Risikoabschätzungen, begleiten Ihre Sanierungsmaßnahmen und stehen Ihnen mit unserer fachlichen Beratung und mit Gutachten zur Seite.

Unsere Leistungen erhalten Sie als Einzelleistungen oder Komplettpaket. Wir entnehmen Proben, analysieren sie in unserem akkreditierten Labor und kümmern uns um die Kommunikation mit den relevanten Behörden.

Mit unserem Qualitätsmanagementsystem erfüllen wir die Anforderungen der DIN EN ISO 17025 und verfügen über die folgenden Zertifikate:

  • Akkreditierung als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 durch die Deutsche Akkreditierungs-Stelle (DAkkS)
  • bundesweite Zulassung als Trinkwasser-Untersuchungsstelle gemäß § 40 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig Holstein
  • regelmäßige Überprüfung unserer Untersuchungsergebnisse in Ringversuchen
  • Zulassung von Dr. Günther Bröckl als Sachverständiger für mikrobiologische Untersuchungen von Wasser und Lebensmitteln

Leistung für folgende Branchen verfügbar

Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft ist von der Trinkwasser-verordnung besonders betroffen. Gebäude mit zentralen Trinkwasser-erwärmern müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.

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Kitas

Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen sollten mit sauberem Wasser versorgt werden. Die Betreiber sind verpflichtet, das Wasser regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen.

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Pflege- und Seniorenheime

Insbesondere Bewohner von Reha- und Kureinrichtungen sowie Wohn- und Pflegeheimen sind im Falle einer Infektion durch Legionellen ungewöhnlich stark betroffen.

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Hotels

Gastgewerbliche Unternehmen sind verpflichtet, einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten und die empfohlenen Maß-
nahmen im Betrieb umzusetzen. Sicherheit vor Legionellen steht dabei an erster Stelle.

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TRIWALA ist ein nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor und als Trinkwasseruntersuchungsstelle gemäß Trinkwasserverordnung zugelassen.